Kassenverrechnung

Kostenersatz

Wir sind Wahltherapeuten und haben daher keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen. Die Krankenkassen erstatten einen teilweisen Kostenersatz nach den aktuellen Tarifen. Sie benötigen eine ärztliche Überweisung, damit Sie die entstandenen Therapiekosten mit Ihrer zuständigen Krankenkasse rückverrechnen können.

Zum Therapieende erhalten Sie eine Honorarnote, den Verordnungsschein und die Bewilligung. Nachdem Sie die Honorarnote bezahlt haben, können Sie mit den entsprechenden Unterlagen bei Ihrem Versicherungsträger die tarifmäßige Rückerstattung beantragen. Je nach Versicherungsträger wird ein unterschiedlich großer Teil der Therapiekosten rückerstattet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Überweisung

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt Ihnen einen Verordnungsschein aus.
Je nach Krankenkasse ist eine chefärztliche Bewilligung vor Therapiebeginn bzw. einer weiteren Behandlungsserie innerhalb eines Quartals notwendig.

Auf dem Verordnungsschein des Arztes sollte folgendes verzeichnet sein:

  • die Diagnose
  • Art der indizierten Therapie
  • Anzahl der Behandlungen

Wir Bitten Sie den Verordnungsschein bei der Terminvereinbarung bzw. spätestens bei ihrer ersten Behandlung mitzunehmen!

Wie funktioniert die Verrechnung mit der Krankenkassa?

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt Ihnen einen Verordnungsschein aus.
Je nach Krankenkasse ist eine chefärztliche Bewilligung vor Therapiebeginn bzw. einer weiteren Behandlungsserie innerhalb eines Quartals notwendig.

Auf dem Verordnungsschein des Arztes sollte folgendes verzeichnet sein:

  • die Diagnose
  • Art der indizierten Therapie
  • Anzahl der Behandlungen

Wir bitten Sie den Verordnungsschein bei der Terminvereinbarung bzw. spätestens bei ihrer ersten Behandlung mitzunehmen!

 

Wie viel bekomme ich von der Krankenkassa rückerstattet?

Die Höhe der Kostenrückerstattung hängt von der bei Ihnen zuständigen Krankenkasse ab.

Krankenkassen

OÖGKK – Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Gruberstraße 77
4021 Linz
Tel.: +43 57 807-0

SGKK – Salzburger Gebietskrankenkasse
Engelbert-Weiß-Weg 10
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8889-0

SVA – Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Dinghoferstraße 7
4020 Linz
Tel.: +43 732 76 34 213

SVB – Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Huemerstraße 21
4010 Linz
Tel.: +43 732 76 334 403

LKUF – OÖ Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
Leonfeldnerstraße 11
4041 Linz
Tel.: +43 732 66 82 21

BVA – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Hessenplatz 5
4010 Linz
Tel: +43 732 77 93 23

VAEB – Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Linke Wienzeile 48 – 52
1061 Wien
Tel: +43 1 58 848-364

KFG – Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Gemeinden
Spittelwiese 4
4021 Linz
Tel.: +43 732 78 80 00 – 0

KFL – Krankenfürsorge und Unfallfürsorge für OÖ Landesbeamte
Promenade 28
4021 Linz

Tel: +43 732 7720-13867